21. Dürfen die vorderen Seitenscheiben getönt werden?

Scheibentönungen sind im Bereich der Fahrer- & Beifahrerscheiben vom Kraftfahrtbundesamt bisher verboten. Wir führen diese zwar durch, weisen aber ausdrücklich auf das Verbot hin. Damit übergeben wir das Risiko an den Fahrzeughalter.

Durch eine starke Verdunklung im Bereich der hinteren Scheiben lässt sich der Lichteinfall in den Innenraum jedoch so reduzieren, dass auch der vordere Scheibenbereich zumindest von außen leicht getönt erscheint ohne es zu sein. D.h. auch auf die vorderen Scheiben hat eine Scheibentönung eineoptischen Einfluss.


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