Darf man in der Windschutzscheibe einen Sonnenblendstreifen anbringen?

Grundsätzlich ist es eigentlich nicht erlaubt, aber der Gesetzgeber selbst musste hier eine Ausnahme zulassen. Und zwar aus dem Grunde, weil ja zahlreiche "Aufkleber" vom Gesetzgeber selbst gefordert werden. Dadurch ergibt sich die folgende Ausnahmeregel.

Blendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden:

Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten, es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht ("Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein") muss sichergestellt sein.

Bei einer Breite der Windschutzscheiben von ca. 130 cm ergibt sich hier ein Streifen von 7,7 cm, wenn keine weiteren Aufkleber verklebt sind. Letzteres ist quasi unmöglich. Daher gibt es de facto keinen gesetzlichen Spielraum für eine sinnvolle Montage eines Sonnenblendstreifens.


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