4. Darf man die 3. Bremsleuchte (sofern in der Heckscheibe) überkleben?

Das Überkleben von Lichtsignalen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Zahlreiche Fahrzeuge haben die 3. Bremsleuchte mittlerweile nicht mehr in der Heckscheibe, sondern in Teilen der Karosserie (Heckdeckel, Dachkantenspoiler) integriert. Hier stellt sich die Frage ganz grundsätzlich nicht.

Ist die dritte Bremsleuchte jedoch innerhalb des Sichtbereiches der Heckscheibe zu finden, ist diese grundsätzlich auszuschneiden.

Bei vielen Fahrzeugen ist das technisch wie optisch unproblematisch, da die 3. Bremsleuchte durch die ohnehin vorhandene und den Sichtbereich umlaufende schwarze Umrandung eingefasst ist. Hier sieht die Aussparung der 3. Bremsleuchte "sehr natürlich" aus. Als Beispiel kann man hier zahlreiche Limousinen von BMW heranziehen.

Viele Fahrzeuge haben diesen umlaufenden Rand aber leider nicht (z.B. einige Kombis von Ford oder Opel, viele Limousinen und Coupés von Audi). Hier muss die Bremsleuchte ebenfalls ausgeschnitten werden. Das bedeutet ein hohes Maß an Geschick und Übung, da dieser Freihandschnitt später zu sehen ist.

Und dann gibt es noch die zahlreichen Fahrzeuge bei denen die dritte Bremsleuchte auf der Hutablage untergebracht ist. Bei Modellen wie z.B. dem Mercedes W204 kann man eine sehr schmale und saubere Linie ziehen und somit die Bremsleuchte aussparen. Auch das sieht sehr natürlich aus. Bei Mercedes W205 wir es da aber schon problematisch. Man kann zwar genauso vorgehen, aber da bei dem Auto unabhängig von der übrigen Ausstattung die Hutablage immer beigeweiß ist, sieht es hier dann schon etwas merkwürdig aus.

Ernsthaft problematisch wird es bei Fahrzeugen wie z.B. dem Maserati Ghibli, VW Phaton, Jaguar XF. Bei diesen Fahrzeugen steht die 3. Bremsleuchte wie ein Bullauge auf der Hutablage. Wenn dann noch eine helle Innenausstattung dazu kommt, kann man ein Ausschneiden der 3. Bremsleuchte beim besten Willen nicht mehr empfehlen. Man nimmt es zwar wohl nur war, wenn man es thematisiert und fokussiert, aber wenn man es einmal im Auge hat... man sieht es immer wieder.

Was bedeutet das nun?

Also so ganz grundsätzlich ist diese Frage im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Bei ab Werk getönten Fahrzeugen können sich 3. Bremsleuchten auch hinter der Tönung verbergen. Da dann sogar in jedem Fall, da die Scheiben immer vollflächig eingefärbt sind. Die Beeinträchtigung der Leuchtkraft geht gegen Null, da die Folien ja nunmal dafür entwickelt wurden, besser raus als rein schauen zu können. Das gilt für heller Tönungsgrade umso mehr. Dementsprechend leuchtet die Bremsleuchte auch "besser" raus, als sie von außen wahrgenommen wird, wenn sie aus ist.

Wir weisen grundsätzlich darauf hin, dass es hier Probleme geben könnte und bieten für den Fall die unentgeltliche Neutönung mit Ausschnitt der 3. Bremsleuchte an. Hier liegt uns das beste Ergebnis dann doch zu sehr am Herzen. Ausnahmen machen wir aber nur bei den "echten optischen Problemfällen" oder auf expliziten Wunsch. Bei letzterem können wir dieses Angebot dann aber nicht mehr machen. Es ist uns aber auch noch kein Fall bekannt geworden, bei dem das jemals zum Problem führte. Und selbst zahlreiche Scheibentöner haben hier die Sachkenntnis nicht einmal und montieren die Folie auch über den Bereich der 3. Bremsleuchte hinweg.

In jedem Fall aber müssen wir die Verantwortung im Schadensfalle zurückweisen. Die schlussendliche Veranwortung trägt immer der Fahrzeughalter und, falls abweichend, auch der Fahrzeugführer.


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